The Punisher sagte am 23.12.2005, 23:41:
Immo sagte am 23.12.2005, 22:39:
Dann pass Du Dich doch bitte auch ans Grundgesetz an, wo meines Wissens die Glaubensfreiheit fest verankert ist.
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Da ist richtig, nur ging es hier ja gar nicht darum.
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Doch, darum ging es. Du hast oben gesagt, muslimische Eltern müssen akzeptieren, dass ihre Kinder christliche Weihnachtslieder singen und dies sogar als Grundanfordernug für die deutsche Staatsbürgerschaft postuliert. Und das ist, schlicht und ergreifend, Quatsch. Wenn da keine Probleme seitens der Eltern bestehen, dann ist das prima und allenfalls ein Zugeständnis von ihrer Seite aus; aber eben keine Grundanforderung, der sie sich beugen
müssen. Das muss niemand. Wenn jemand jüdisch, muslimisch, buddhistisch oder atheistisch ist und seine Kinder entsprechend aufziehen möchte, dann ist dies sein gutes, eben durch das Grundgesetz gesicherte Recht. Dies als Indiz für mangelnden Anpassungswillen zu nehmen, ist schlicht chauvinistisch und eben eine Aushebelung der Freiheit des Glaubens.